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Zweiter Regionaler EAA-Fachtag am 10. Juni 2024 in Traunreut

Hinter dem Titel „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber – EAA“ steht ein vom Inklusionsamt ausgegebener Auftrag: Arbeitgeber sollen bei der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung kostenlos beraten werden. Dieser Auftrag wird im Landkreis Traunstein von der Diakonie Traunstein in Trägerpartnerschaft mit der Bildungsgruppe Peters übernommen.

Christiane Jung, Fachberaterin der EAA Region Südost und Werner Fertl, Beauftragter für Menschen mit Behinderung für den Landkreis Traunstein, luden am 10. Juni zur Fachtagung ein.

Mit über 80 Teilnehmenden war der zweite EAA-Fachtag ein Erfolg. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Arbeitgeber/innen und Netzwerkpartnern der EAA zusammen. Vom Auftraggeber der EAA, dem Inklusionsamt ZBFS Oberbayern waren Michael Binder und Melanie Fuchs unter den geladenen Gästen.

Begrüßt von Bezirksrätin Annemarie Funke, Werner Fertl und Elisabeth Borst (Geschäftsbereichsleitung vom Diakonischen Werk Traunstein) konnten die Teilnehmenden als erstes durch Christiane Jung und Alexander Kling von der EAA Region Südost einen Einblick in die Arbeit eines Inklusionsberaters gewinnen.  Die inhaltliche Arbeit wie Beratung von Arbeitgebern bezüglich der Förder- und Antragsmöglichkeiten, Begleitung von Einstellungs- und Ausbildungsprozessen und die Sicherung von Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten Arbeitnehmer/innen wurde dabei kurz vorgestellt.

Praktische Beispiele zur Ausbildung von jungen Menschen mit Förderbedarf stellte Jürgen Sterr von der Jugendsiedlung Traunreut im Anschluss vor. Ebenfalls gewährte er Einblick in die hauseigenen Inklusionsbetriebe JUST. Die Teilnehmenden  konnten sich anschließend in der Malerei und Schreinerei der Jugendsiedlung über die praktische Umsetzung der Lehr- und Lernkonzepte informieren.

Christian Roppert, Teamleiter der Agentur für Arbeit, stellte umfassende Informationen über die Leistungen für Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen innerhalb der Trägerlandschaft vor. Die Ermöglichung von Förderinstrumenten wie „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“, „Beschäftigungszuschüssen“ und vieles mehr seien immer vom Einzelfall abhängig. Die Zuständigkeiten variieren zwischen Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern, dem Inklusionsamt und den Krankenkassen als Leistungsträger. Roppert empfahl den Arbeitgebern, sich mit ihren Fragen an die EAA zu wenden, um unbürokratische Unterstützung zu erhalten.

Abschließend wurde durch ein Beispiel aus dem Arbeitsalltag der Firma Rosenberger Rosenberger Hochfrequenztechnik Gmbh & Co. KG ein reales Szenario zur Inklusion vorgestellt. Angelika Glonning, Schwerbehindertenvertrauensperson bei Rosenberger und Anita Silbermann, Inklusionsberaterin der EAA Region Südost, stellten mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter dar, welcher Weg nach seinem Arbeitsunfall zurück ins Arbeitsleben geführt hat. Dabei wurde anschaulich dargestellt, wie durch das Netzwerk an externen und internen Unterstützern samt der beantragten Fördermittel die erfolgreiche Wiedereingliederung des Mitarbeiters umgesetzt wurde. Der Mitarbeiter zeigte sich mit den Ergebnissen hoch zufrieden, sei im Team sehr gut integriert und könne seine Aufgaben durch die Hilfen alle erfüllen.

Die „Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber in Bayern“ ist unter der kostenlosen Rufnummer 0800/90 40 001 zu erreichen.

Christiane Jung

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