Hilfe bei Überschuldung
Das P-Konto schützt bei Kontopfändung ● Schuldnerberatung informiert
Hermine B. weiß nicht mehr weiter, schon längst hat sie den Überblick über ihre Finanzen verloren. Sicher ist sie sich nur in einem: Sie hat Schulden. Viele Schulden.
Vor drei Jahren war noch alles anders, denn da war Hermine B. in Vollzeit berufstätig. Ein letztes Mal vor der herannahenden Rente leistete sie sich ein Fahrzeug. Kein neues, sondern einen „guten Gebrauchten“. Große finanzielle Sprünge waren als Frisörin noch nie möglich, doch mit ihrer sparsamen Lebensführung kam sie ohne fremde Hilfe zurecht. Das Einkommen reichte gerade so für die Existenzsicherung, Miete und die Ratenzahlungen für das Fahrzeug.
Dann aber erkrankte sie schwer. Trotz mehrerer Operationen und anschließender Reha gelang ihr die Rückkehr in den Beruf nicht mehr. Sechs Wochen nach Beginn der Erkrankung erhielt sie erstmals das wesentlich geringere Krankengeld anstatt der Lohnfortzahlung. Das ist bis heute ihre Existenzgrundlage. Der Betrag reicht jedoch höchstens für die Wohnung und für Lebensmittel, Ratenzahlungen für das Fahrzeug kann sie davon nicht leisten. So wuchsen die Schulden Monat für Monat. Zunächst wollte das Frau B. gar nicht wahrhaben, seit einiger Zeit jedoch kann sie nicht einmal mehr die wichtigsten Zahlungen leisten. Nun erhielt sie einen Brief, in dem ihr die bevorstehende Kontopfändung mitgeteilt wurde. Frau B. ist verzweifelt.
„Frau B. gibt es zwar nicht in der Realität, aber Schilderungen und Schicksale wie diese hören wir täglich“, sagt Sozialpädagogin Monika Thor von der Diakonie-Schuldnerberatungsstelle Altötting. Ist jemand überschuldet, veranlassen Gläubiger häufig eine Kontenpfändung. Damit dreht sich die Abwärtsspirale nach unten immer schneller: Existenziell wichtige Zahlungen wie Miete oder Strom können nicht mehr getätigt werden. Oft folgt die Kündigung der Wohnung, womöglich sogar eine Zwangsräumung. Dabei gäbe es viele Möglichkeiten, eine solche Entwicklung zu verhindern, berichtet Monika Thor. Beispielsweise habe der Gesetzgeber mit dem Pfändungsschutzkonto, oft auch P-Konto genannt, Regelungen getroffen, die einen solchen dramatischen Verlauf verhindern. Mit dem P-Konto können zur Sicherung der Existenz erforderliche Beträge wirksam geschützt werden. Doch das wissen Betroffene oftmals nicht.
Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Wer ein P-Konto hat, dem steht seit Juli 2015 ein Pfändungsschutz für ein Guthaben in Höhe des Grundfreibetrags zu. Dieser liegt derzeit bei 1 133,80 Euro je Kalendermonat.
Unter bestimmten Umständen kann der Basispfändungsschutz beim P-Konto sogar noch erhöht werden, zum Beispiel bei Unterhaltspflichten des Schuldners. Auf Nachweis sind zudem weitere Leistungen geschützt, wie Kindergeld, Kinderzuschläge, bestimmte einmalige Sozialleistungen, Darlehen für Umzugshilfen, Kautionen des Jobcenters, Pflegegeld, Landespflegegeld, Blindengeld und eine Unfallrente. Dazu ist jedoch eine Bescheinigung nötig, die die Schuldnerberatung ausstellt und der Bank vorgelegt wird.
Das Angebot der Schuldnerberatung der Diakonie ist kostenfrei. Wie in dem geschilderten Beispiel melden sich viele erst dann bei der Schuldnerberatung, wenn die Situation bereits mehr als angespannt ist. „Besser wäre es, wenn bereits bei den ersten Anzeichen einer beginnenden Überschuldung das Gespräch mit unserer Beratungsstelle gesucht wird“, sagt Monika Thor. Denn wie in dem Fallbeispiel hätte die Kündigung der Wohnung vermieden werden können, wenn die Einrichtung eines P-Kontos rechtzeitig erfolgt wäre.
Die Schuldnerberatungsstelle der Diakonie befindet sich in der Neuöttinger Straße 62 a in Altötting und ist unter Telefon 08671 84498 zu erreichen. Jeweils montags und dienstags von 8:30 bis 9:30 Uhr sowie donnerstags von 12 bis 13 Uhr gibt es eine Telefonsprechstunde.