Kirschgarten Traunstein – Service-Wohnen in bester Wohnlage
In der Karl-Merkenschlager-Straße in Traunstein befinden sich insgesamt 54 Komfort-Wohnungen in unterschiedlicher Größe und Ausstattung, verteilt auf fünf miteinander verbundene Häuser. Hier wurde ein gelungenes Baukonzept umgesetzt, in dem die gesamte Wohnanlage mit viel Liebe zum Detail ausgestaltet wurde.
Die komplette Anlage ist behindertengerecht gebaut und mit dem “BSQBW”-Qualitätssiegel der Bayerischen Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen zertifiziert.
Großzügige, in warmen Farbtönen gehaltene Gemeinschaftsräume, Gänge und Treppenhäuser vermitteln den Bewohnern das Wohngefühl einer Gemeinschaft. Unabhängig davon kann sich jeder in seine eigene Wohnung zurückziehen und ganz für sich leben.
Ein großer Gymnastikraum, eine Sauna, ein Pflegebad, ein Frisörsalon, eine Gemeinschaftsküche, ein wohnlicher Gemeinschaftsraum mit Wintergarten und Klavier und nicht zuletzt ein schön angelegter Garten mit Goldfischteich sorgen für ein angenehmes Ambiente und geben Anreize für eine lebendige Hausgemeinschaft.
Unser Serviceangebot
Grundleistungen gemäß Betreuungsvertrag
Grundlage für das Betreute Wohnen ist der Betreuungsvertrag. Dieser regelt den genauen Leistungsumfang, im Vertrag als Grundleistungen bezeichnet.
Regelmäßige Anwesenheit der Betreuungsperson:
Zu festgelegten Tageszeiten kommt die Betreuungsperson ins Haus und ist als Ansprechpartner für Sie da. Sie hört Ihnen zu und unterstützt Sie in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Beispiele hierfür sind:
- Der Wasserhahn tropft und es muss ein Installateur gerufen werden.
- Sie können Ihre Medikamente nicht mehr selbst aus der Apotheke holen und brauchen Hilfe.
- Sie haben Streit mit Ihrem Nachbarn und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen.
- Sie haben familiäre Sorgen, gesundheitliche Sorgen…
- Sie brauchen dringend einen Arzttermin…
Beratung bei allen Fragen zur Pflege
Die Betreuungsperson berät Sie bei Veränderungen des Gesundheitszustandes oder der Belastbarkeit. Manchmal fällt einem selbst eine gesundheitliche Veränderung gar nicht auf. Die Betreuungsperson sucht das Gespräch mit Ihnen und organisiert bedarfsgerechte Hilfen, beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst.
Beispiele hierfür sind:
- Organisation medizinischer und pflegerischer Hilfsmittel (Pflegebett, Gehhilfen, Toilettenstuhl, Großtastentelefon usw.)
- Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
- Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung und Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades
Die Beratung und die Organisation dieser Hilfen sind Teil der Grundleistungen. Die Erbringung der zusätzlichen Leistungen sowie die Hilfsmittel selbst gehören nicht mehr zu den Grundleistungen.
Freizeitangebote:
Je nach Betreuungsvertrag organisiert die Betreuungsperson Freizeitangebote. Beispiele hierfür sind:
- Ausflüge
- geselliges Zusammensein
- Veranstaltungen, Vorträge etc. im Haus
- Feiern im Jahreskreislauf
Der Kreativität sind lediglich hinsichtlich der Finanzierung und Durchführbarkeit Grenzen gesetzt. Anregungen greifen wir gerne auf. Umfang und Ausgestaltung der Angebote leben von der Beteiligung der Bewohner.
Unterstützung im Umgang mit Behörden und Versicherungen:
Die Betreuungsperson unterstützt Sie beratend in Behördenangelegenheiten. Wenn Sie es wünschen, nimmt sie auch Kontakt zu der jeweiligen Stelle auf. Beispiele hierfür sind:
- Sie erhalten einen ablehnenden Bescheid der Pflegeversicherung. Was ist zu tun?
- Sie verstehen einen Bescheid nicht.
- Sie brauchen einen Schwerbehindertenausweis.
Hausgemeinschaft:
Die Kontaktperson fördert ein positives Klima innerhalb der Hausgemeinschaft. Zudem vermittelt sie bei Schwierigkeiten und in Konfliktsituationen und hilft eventuelle Mißverständnisse zu klären.
Leistungserschließende Beratung:
Die Betreuungsperson berät Sie in Fragen von Leistungsansprüchen. Beispiele hierfür sind:
- Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen
- Befreiung von Rundfunkgebühren
Hausnotruf:
Sie erhalten einen Handsender und können per Hausnotrufgerät und Gegensprechanlage rund um die Uhr einen Notruf absetzen. Ein Mitarbeiter des Diakonischen Werks wird benachrichtigt.
Wahlleistungen
Zusätzlich zu den Grundleistungen Ihres Betreuungsvertrages können folgende Wahlleistungen kostenpflichtig in Anspruch genommen werden:
- Essen auf Rädern (Menüservice)
- Hauswirtschaftliche Leistungen
- Besorgungen und Einkäufe
- Pflegeleistungen
- Betreuungs- und Entlastungsdienste nach dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)
Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über Umfang und Kosten der angebotenen Wahlleistungen.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld möglichst umfassend über die Wohnung und darüber, ob die Betreuungsleistungen Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen entsprechen. Wir beraten Sie gern.
Kontakt
Betreutes Wohnen Kirschgarten
Karl-Merkenschlager-Str. 13
83278 Traunstein
T +49 861 1662978
M +49 160 4902799
E-Mail
Ansprechpartnerin:
Nicole Dahl
Betreuungsassistentin
Koordination Betreutes Wohnen