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Schuldnerberatung
Sozialpädagogin Dinah Bühler erläutert den Plan zur Schuldenregulierung

Dank Schuldnerberatung neue Perspektive

Frühzeitige Beratung ist wichtig • Beratungsstelle am Martin-Luther-Platz 4

Trotz positiver Wirtschaftsdaten und historisch niedriger Arbeitslosenzahlen gibt es bundesweit immer mehr überschuldete Privathaushalte. Überdurchschnittlich häufig trifft es Alleinerziehende sowie zunehmend auch Rentner. Ein wichtiger Rettungsanker bei drohender oder bereits eingetretener Überschuldung ist die Beratungsstelle der Diakonie am Martin-Luther-Platz 4 in Traunstein. Die Beratung ist kostenfrei.

„In den seltensten Fällen kommt es plötzlich zu einer Überschuldung, nahezu immer gibt es eine längere Vorgeschichte“, weiß Dinah Bühler, Leiterin der Schuldnerberatungsstelle Traunstein. Scham und Verdrängung führen jedoch dazu, erst sehr spät eine Beratungsstelle aufzusuchen. Dabei gilt die Regel: Je früher Schuldnerberatung erfolgt, desto effektiver kann geholfen werden. Doch auch in scheinbar ausweglosen Situationen lassen sich mit professioneller Hilfe der Diakonie Schritt für Schritt Wege aus der Krise finden.

Wie das gehen kann, zeigt das Beispiel des Rentners Albert M., 66 Jahre alt, verheiratet. Als er sich im August 2014 an die Schuldnerberatung Traunstein wendet, sieht er keine Möglichkeit mehr, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Er hat zwar ein verlässliches Einkommen, seine Rente in Höhe von 1.290 Euro netto, doch davon bleibt ihm kaum etwas. Zu hoch sind die finanziellen Verpflichtungen. Längst hat er aufgehört, Briefe zu öffnen und Verbindlichkeiten zu addieren.

Der erste Schritt der Schuldnerberatung ist es daher immer, existenzsichernde Maßnahmen durchzuführen und für einen klaren Überblick der Einnahmen und Ausgaben zu sorgen. Tatsächlich steht dem Einkommen von Herrn M. eine Reihe von Verbindlichkeiten gegenüber. Zusätzlich zu den laufenden Kosten hat er 15.300 Euro Schulden bei der Bank, 940 Euro Mietschulden und 587 Euro Stromschulden. Spielschulden in Höhe von 350 Euro weisen auf ein mögliches Suchtproblem hin. Für Miete, Lebensmittel, Rücklagen für Reparaturen und Kosten für das Auto, das für Arztfahrten dringend benötigt und dessen Restwert auf rund 2.000 Euro taxiert wird, entstehen monatliche Fixkosten in Höhe von 1.121 Euro. Seine Ehefrau erhält zudem eine eigene Rente in Höhe von 650 Euro.

Eine erste Erleichterung stellt sich ein, als Herr M. erfährt, dass sein unpfändbares monatliches Einkommen 1.121 Euro beträgt. Doch mit der verbleibenden Summe lässt sich der angewachsene Schuldenberg nicht abtragen. Zudem ist seine Spielsucht ein stetes Risiko.

Die Schuldnerberatung der Diakonie kann ihn zu einer Suchtberatung motivieren. Diese beginnt er im Herbst 2014 bei der Suchtberatungsstelle der Caritas. Seine Ehepartnerin wird in die Therapie mit einbezogen. Inzwischen ist die Suchttherapie erfolgreich abgeschlossen.

Noch während dieser Zeit erfolgen im Rahmen der Schuldnerberatung viele weitere Maßnahmen. Die Raten zur Begleichung der Stromschulden werden in Absprache mit dem Stromversorger im Rahmen des pfändbaren Betrags festgelegt. Ebenso erfolgt im pfändbaren Bereich eine Ratenregulierung der Mietschulden, damit der drohende Wohnraumverlust abgewendet werden kann. Die Tilgung dieser Verbindlichkeiten muss vereinbarungsgemäß innerhalb von zwölf Monaten erfolgt sein. Im Anschluss daran beginnen die Verhandlungen für einen außergerichtlichen Vergleich mit der Bank als Hauptgläubiger. Hier kommt unerwartete Hilfe von dritter Seite, die sich bereit erklärt, einen Teilbetrag in Form einer Einmalzahlung auszugleichen. Aufgrund dessen erklärt sich die Bank bereit, die Forderung für ein Jahr ruhen zu lassen. Während des gesamten Beratungszeitraums muss Herr M. lernen, diszipliniert mit dem unpfändbaren Betrag auszukommen, ohne neue Schulden zu verursachen.

Im Oktober 2015 startet schließlich der außergerichtliche Einigungsversuch im Rahmen des Insolvenzverfahrens bezüglich der immer noch offenen Schulden bei der Bank in Höhe von rund 20.000 Euro. Maximal 11.000 Euro ist die dritte Seite bereit, in Form einer Einmalzahlung zu leisten. Nach intensiven Verhandlungen geht Ende 2015 die Zusage des Gläubigers ein. In vereinbarten Raten ohne Zinsen muss Herr M. seitdem besagter dritter Seite sukzessive den Vergleichsbetrag in Höhe von gesamt 11.000 Euro zurückzahlen. Danach beginnt ein vollständiger Neustart – ganz ohne Schulden.

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